Insbesondere die Übergänge aus der Freiheit in die Haft, sowie aus der Haft in die Freiheit stellen Inhaftierte vor diverse Herausforderungen.

Zu Beginn der Inhaftierung sind, neben der psychischen Belastung, eine Vielzahl von Angelegenheiten zu regeln (z.B. Wohnungserhalt oder Wohnungsauflösung, Abmeldung vom Leistungsbezug, Information von Angehörigen oder Arbeitgebern, Fragen des Krankenversicherungsschutzes, Klärung der ausländerrechtlichen Situation etc.), um die Situation nicht zu verschärfen.

Mit der Haftentlassung entfallen die geregelten Strukturen des Vollzuges und wenn „draußen“ keine Unterstützung vorhanden ist, kann es zu Überforderung und Resignation kommen und das Rückfallrisiko steigt. Hier sind Entlassungsvorbereitungen, die frühzeitig sicherstellen, dass die Entlassungssituation (z.B. hinsichtlich Unterkunft und Arbeit) möglichst gut vorbereitet ist und auch nach der Entlassung die individuell benötigten Hilfestellungen zur Verfügung stehen, von besonderer Bedeutung.

In diesen besonders sensiblen Phasen der Übergänge erhalten die Inhaftierten daher umfangreiche Unterstützung. Dabei arbeiten die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eng mit der Bewährungshilfe, Einrichtungen der freien Straffälligenhilfe, Wohneinrichtungen und Wohnungsgesellschaften, Jobcentern, Arbeitsagenturen und Sozialämtern, Ausländerbehörden, Jugendämtern, Schuldner- und Suchtberatungsstellen etc. zusammen. 

Die hierfür erforderlichen Strukturen schaffen geschulte Übergangsmanagerinnen und Übergangsmanager. Sie optimieren die Zusammenarbeit zwischen dem Vollzug und den externen Partnern, ermitteln, wo es noch keine ausreichende Unterstützung gibt und bauen neue Netzwerke und Partnerschaften auf.

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